Nohfelden ist eine Gemeinde im Landkreis St. Wendel im Saarland. Sie wurde im Rahmen der saarländischen Gebiets- und Verwaltungsreform zum 1. Januar 1974 aus dem Zusammenschluss von 13 zuvor eigenständigen Gemeinden neu gebildet.
Nohfeldelden Liegt nördlich von Sankt Wendel und ist eine Nationalparkgemeinde im Nationalpark Hunsrück-Hochwald.
Bodenfunde aus der Kelten- bzw. Römerzeit wurden in Bosen, Eisen, Eiweiler, Mosberg-Richweiler, Neunkirchen (Nahe), Nohfelden, Selbach, Sötern, Türkismühle, Walhausen und Wolfersweiler entdeckt bzw. ausgegraben. Die Burg Nohfelden wurde erstmals 1286 und ein Amt Nohfelden 1372 erwähnt.
Seit dem frühen Mittelalter (um ca. 1200) bis zum 1. Juli 1879 sowie in den Jahren 1946/47 (Wechsel von Rheinland-Pfalz zum Saarland) ist die geschichtliche Entwickelung der 13 Ortsteile im Nahegau teilweise unterschiedlich verlaufen. Um 1790 gliederten sich die Herrschaftsgebiete noch in folgende 4 Bereiche:
Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, das im Wege der Erbfolge im 15. Jahrhundert aus der Grafschaft Veldenz hervorgegangen ist, zugehörige Orte: Eckelhausen, Eisen, Mosberg-Richweiler, Nohfelden, (Türkismühle), Walhausen und Wolfersweiler,
Reichsherrschaft Eberswald mit den zugehörigen Orten Bosen und Sötern,
Reichsherrschaft Dagstuhl mit dem zugehörigen Ort Eiweiler,
Hochgericht Neunkirchen (Nahe) mit den zugehörigen Orten Gonnesweiler, Neunkirchen (Nahe) und Selbach.
Durch die Französische Revolution und die folgende Besetzung des gesamten linken Rheinufers im Jahre 1794 sind auch die 4 vorgenannten Herrschaften untergegangen. Unter französischer Herrschaft wurden neue Verwaltungseinteilungen geschaffen. Die 13 Ortsteile der Gemeinde Nohfelden gehörten zum Saardepartement und waren folgenden Mairien (Bürgermeistereien) zugeordnet:
Die Vereinigung des Saardepartements mit Frankreich erfolgte am 9. Februar 1801 mit dem Abschluss des endgültigen Friedensvertrages. Durch diesen Vertrag wurde Frankreich das gesamte linksrheinische Gebiet überlassen.
Nach der Niederlage Napoleons in der Schlacht bei Leipzig im Oktober 1813 wurde mit Friedensvertrag vom 31. Mai 1814 Frankreich auf seine damaligen Grenzen zum 1. Januar 1792 zurückverwiesen. Gleichzeitig begann mit dem Wiener Kongress (18. September 1814 bis 9. Juni 1815) eine Neuordnung der Herrschaftsgebiete. In Artikel 49 und 50 der Wiener Schlussakte wurde das Königreich Preußen verpflichtet, bestimmte Teile der erhaltenen Gebiete u. a. an das Herzogtum Sachsen-Coburg und das Großherzogtum Oldenburg abzutreten. In einer Übergangslösung wurden aus "Mairien" grundsätzlich ohne Änderung der Zugehörigkeit der einzelnen Gemeinden nunmehr Bürgermeistereien.
Während eine Übernahme des vorgesehenen Gebietes durch das Herzogtum Sachsen-Coburg bereits aufgrund des Königlich Preußischen Entlassungs-Patents vom 9. September 1816 sowie durch das Herzoglich Sachsen-Coburgische Besitzergreifungs-Patent vom 11. September 1816 erfolgte, bemühte sich das Großherzogtum Oldenburg weiterhin um eine andere Gebietszuweisung. Nachdem diese Bemühungen jedoch erfolglos blieben, wurde schließlich am 9. April 1817 in Frankfurt zwischen dem Königreich Preußen und dem Großherzogtum Oldenburg das entsprechende Übergabe-/Übernahme-Protokoll zur Gebietsübernahme abgeschlossen. Mit dem Königlich Preußischen Entlassungs-Patent vom selben Tage wurde gleichzeitig die Entlassung des vertraglich vereinbarten Gebietes an das Großherzogtum Oldenburg ausgesprochen. Durch das Patent über die Besitznahme des Fürstentums Birkenfeld vom 16. April 1817 durch das Großherzogtum Oldenburg kamen u. a. alle heutigen gemeindezugehörigen Orte zum neu entstandenen Fürstentum Birkenfeld.
Durch Verordnung vom 9. September 1817 wurde das Fürstentum Birkenfeld zum 1. Oktober 1817 in die 3 Amtsbezirke Birkenfeld, Oberstein und Nohfelden eingeteilt, wobei jedes Amt 3 Bürgermeistereien umfasste:
Mit dieser Einteilung ist für das Amt Nohfelden bzw. der 3 zugehörigen Bürgermeistereien folgende Gebietszuordnung verbunden gewesen:
Bürgermeisterei Nohfelden (9 Gemeindebezirke)
Nohfelden (mit Holzhauserhof), Wolfersweiler, Gimbweiler, Walhausen (mit Schwarzhof), Asweiler, Eitzweiler, Mosberg-Richweiler, Hirstein, Steinberg-Deckenhardt,
Bürgermeisterei Neunkirchen (8 Gemeindebezirke)
Neunkirchen (Nahe), Selbach, Imsbach, Gonnesweiler, Eiweiler, Sötern, Bosen, Schwarzenbach,
Bürgermeisterei Achtelsbach (7 Gemeindebezirke)
Achtelsbach (mit Neuhof), Meckenbach, Traunen, Eisen, Dambach, Ellweiler, Eckelhausen.
Mit Verordnung vom 6. März 1819 benannte das Herzogtum Sachsen-Coburg das am 11. September 1816 in Besitz genommene (und an das Fürstentum Birkenfeld angrenzende) Gebiet als Fürstentum Lichtenberg (mit Sitz in St. Wendel). Durch Staatsvertrag vom 31. Mai 1834 wurde es jedoch bereits an das Königreich Preußen abgetreten. Mit der Besitznahme desselben durch das Königlich Preußische Besitzergreifungs-Patent vom 15. August 1834 und der Bildung als Kreis St. Wendel zum 1. April 1835 im Regierungsbezirk Trier war das Fürstentum Birkenfeld nunmehr vollkommen vom Königreich Preußen (Rheinprovinz) umschlossen.
Der Gebietsteil "Schwarzhof" bei der Gemeinde Gonnesweiler wurde mit Erlass vom 24. April 1833 von der Gemeinde Walhausen abgetrennt und der Gemeinde Gonnesweiler zugeordnet. Das Gesetz vom 23. April 1855 leitete im Fürstentum Birkenfeld die Aufhebung der Ämter unter Beibehaltung der bisherigen Bürgermeistereien ein. Mit der Verordnung vom 8. August 1856 wurde eine Neuregelung der Aufgabenverteilung zwischen den Bürgermeistereien und der Regierung getroffen. Die Bekanntmachung vom 9. August 1856 bestimmte den Zeitpunkt der Aufhebung der Ämter auf den 1. Oktober 1856.
Im Vorfeld einer späteren Neuordnung der Bürgermeistereien wurden u. a. durch Bekanntmachung vom 23. Dezember 1875 die Standesamtsbezirke Achtelsbach und Neunkirchen zum Standesamtsbezirk Neunkirchen vereinigt, wobei die Gemeinde Ellweiler (Bürgermeisterei Achtelsbach) dem Standesamtsbezirk Nohfelden zugewiesen wurde. Das Gesetz betreffend die revidierte Gemeinde-Ordnung für das Fürstentum Birkenfeld vom 28. März 1876 leitete zum 1. Oktober 1876 u. a. folgende Neuordnungen ein:
Die Gemeinde Imsbach wurde mit der Gemeinde Selbach vereinigt.
Die Bürgermeisterei Achtelsbach wurde aufgehoben. Die Gemeinden Achtelsbach, Traunen Dambach, Meckenbach, Eisen und Eckelhausen wurden der Bürgermeisterei Neunkirchen,
die Gemeinde Ellweiler wurde der Bürgermeisterei Nohfelden zugeordnet.
Mit dem Gesetz betreffend Abänderung der Bürgermeisterei-Bezirke vom 1. März 1879 erfolgte zum 1. Juli 1879 u. a. die nächste Neuordnung, die gleichzeitig das Ende der bisherigen unterschiedlichen geschichtlichen Entwicklung der heutigen 13 Ortsteile der Gemeinde Nohfelden bedeutete:
Die Bürgermeisterei Neunkirchen wurde aufgehoben und mit der Bürgermeisterei Nohfelden zu einer Bürgermeisterei (Bürgermeisterei Nohfelden) vereinigt.
Die Gemeinden Achtelsbach, Traunen, Dambach und Meckenbach wurden mit der Bürgermeisterei Birkenfeld vereinigt.
Als Folge der Abdankung und des Verzichts auf die Thronfolge des Großherzogs Friedrich August von Oldenburg vom 11. November 1918 wurde aus dem Fürstentum Birkenfeld nunmehr der Landesteil Birkenfeld (Provinz). Der als Folge des I. Weltkrieges zum 10. Januar 1920 in Kraft getretene Friedensvertrag vom 28. Juni 1919 brachte mit der Schaffung des Saargebietes und der damit verbundenen Trennung des bisherigen Kreises St. Wendel dem Landesteil Birkenfeld neue Grenznachbarn (Stammkreis St. Wendel im Saargebiet und Restkreis St. Wendel-Baumholder im Land Preußen - Regierungsbezirk Trier/Rheinprovinz).
Durch das Verwaltungsvereinfachungsgesetz vom 22. September 1933 wurde zum 1. Oktober 1933 die Gemeinde Ellweiler aus der Bürgermeisterei Nohfelden ausgeschieden und mit der Bürgermeisterei Birkenfeld vereinigt. Mit dem Gesetz zur Ergänzung und Abänderung des Vereinfachungsgesetzes vom 24. März 1934 wurden u. a. die Gemeinden Asweiler und Eitzweiler zu einer neuen Gemeinde Asweiler-Eitzweiler vereinigt.
Das Saargebiet wurde aufgrund der Volksabstimmung vom 13. Januar 1935 mit Wirkung zum 1. März 1935 dem Deutschen Reich angegliedert und führte nun den Namen "Saarland". Das sog. "Groß-Hamburg-Gesetz" vom 26. Januar 1937 mit seinen Durchführungsverordnungen vom 15. Februar 1937 und 25. März 1937 brachte zum 1. April 1937 u. a. folgende Neuregelungen:
Das Ende des II. Weltkrieges (Kapitulation am 8. Mai 1945) leitete eine wesentliche Neuordnung (Stufenweiser Wechsel der Zugehörigkeit zum Saarland) ein. So wurden aufgrund der Anordnung Nr. 8 vom 18. Juli 1946 (Zuweisung von Gemeinden an das Saarland aus dem Kreise Birkenfeld/Provinz Rhein-Hessen-Nassau) und der Verfügung Nr. 73 vom 18. Juli 1946 (Zuweisung an den Landkreis St. Wendel) zum 20. Juli 1946 in einem ersten Abschnitt die Gemeinden Bosen, Eckelhausen, Eisen, Eiweiler, Gonnesweiler, Hirstein, Mosberg-Richweiler, Neunkirchen, Schwarzenbach, Selbach, Sötern, Steinberg-Deckenhardt, Türkismühle und Walhausen zu dem neuen Amt Türkismühle (Saarland/Kreis St. Wendel) zusammengeschlossen. In der gemeinsamen Besprechung der Ortsbürgermeister der vorgenannten Gemeinden in Gonnesweiler vom 21. Juli 1946 sprachen sich sämtliche Ortsbürgermeister, mit Ausnahme von Hirstein, der für seine Gemeinde infolge der geographischen Lage den Anschluss an den Amtsverband Namborn wünschte, für die Gründung eines neuen Amtsverbandes mit Sitz in Türkismühle (in Ermangelung geeigneter Räume mit vorübergehendem Verwaltungssitz in Gonnesweiler) aus. Auf Antrag der französischen Militärregierung vom 12. August 1946 wurde durch Verfügung vom 16. August 1946 des Regierungspräsidenten der Gemeindename "Walhausen-Birkenfeld" in "Walhausen (St. Wendel)" umgeändert. Des Weiteren wurde durch die Verordnung vom 21. August 1946 zum 1. September 1946 der Ort "Türkismühle" aus der Gemeinde Nohfelden (noch im Landkreis Birkenfeld) ausgegliedert und als selbständige Gemeinde (im Kreis St. Wendel) errichtet. Die Verordnung vom 26. Februar 1947 änderte im Saarland die Bezeichnung "Ämter" nunmehr in "Verwaltungsbezirke". Aus dem Amt Türkismühle wurde somit nun Verwaltungsbezirk Türkismühle. Zum 1. Mai 1947 wurde die Gemeinde Hirstein, wie in der Besprechung vom 21. Juli 1946 bereits angeregt, aus dem Verwaltungsbezirk Türkismühle ausgegliedert und in den Verwaltungsbezirk Namborn eingegliedert.
Wie im o.a. ersten Abschnitt erfolgte auch im zweiten Abschnitt aufgrund der Verordnung Nr. 93 vom 6. Juni 1947 zunächst der Anschluss weiterer Gemeinden durch Zuweisung an das Saarland, durch Verfügung Nr. 215 vom 7. Juni 1947 an den Landkreis St. Wendel und zum 24. Juni 1947 u. a. schließlich die Zuweisung der Gemeinden Asweiler, Eitzweiler, Freisen, Nohfelden und Wolfersweiler zum Verwaltungsbezirk Türkismühle. Außerdem wurde zum 1. Juli 1947 der Amtssitz von Gonnesweiler wieder nach Nohfelden verlegt. Laut Anordnung vom 4. Mai 1949 wurde zum 1. März 1949 die Gemeinde Asweiler-Eitzweiler aufgelöst und die Ortsteile Asweiler und Eitzweiler wieder jeweils zu eigenen selbständigen Gemeinden erklärt. Mit diesem Zeitpunkt bestand der Verwaltungsbezirk Türkismühlke aus folgenden 18 Gemeinden: Asweiler, Bosen, Eckelhausen, Eisen, Eitzweiler, Eiweiler, Freisen, Gonnesweiler, Mosberg-Richweiler, Neunkirchen, Nohfelden, Schwarzenbach, Selbach, Sötern, Steinberg-Deckenhardt, Türkismühle, Walhausen und Wolfersweiler. Die Gemeindeordnung vom 10. Juli 1951 wandelte zum 1. September 1951 die Bezeichnung "Verwaltungsbezirke" wieder in "Ämter" (Amt Türkismühle) um. Die Bemühungen der Gemeinde Nohfelden, dem Amt den seit Jahrhunderten geführten Namen "Amt Nohfelden" wieder zu geben, führten 1956 zum Erfolg. Mit Beschluss des Verwaltungsrates des Amtes Türkismühle vom 31. Juli 1956 wurde dem Antrag der Gemeinde Nohfelden stattgegeben. Die förmliche Umbenennung in "Amt Nohfelden" erfolgte zum 1. November 1956 durch die Bekanntmachung der Landesregierung vom 30. Oktober 1956.
Mit dem Neugliederungsgesetz vom 19. Dezember 1973 wurden zum 1. Januar 1974 die bisherigen selbständigen Gemeinden zu Einheitsgemeinden zusammengeschlossen und die bisherigen Ämter aufgelöst. Rechtsnachfolger des Amtes Nohfelden wurde die Gemeinde Nohfelden mit den 13 Ortsteilen (Gemeindeteilen) Bosen, Eckelhausen, Eisen, Eiweiler, Gonnesweiler, Mosberg-Richweiler, Neunkirchen (Nahe), Nohfelden, Selbach - ohne die in § 47 Abs. 2 genannten Flurstücke (= Imsbach), Sötern, Türkismühle, Walhausen und Wolfersweiler. Die restlichen 5 ehemaligen Gemeinden wurden folgenden neuen Gemeinden zugeordnet:
Quelle: Wikipedia